A2-Führerschein & Drosselung

Passt das Motorrad zu A1, A2 oder A? Leistungsgewicht, 0,2-kW/kg-Regel und ob eine Drosselung auf 35 kW zulässig ist.

kW
kg

Fahrfertig mit 90 % Tankfüllung, ohne Fahrer.

cm³
kW
Fahrbar mit Klasse A2 gedrosselt auf 35,0 kW
Leistungsgewicht 0,175 kW/kg A2-Grenze 0,20 kW/kg
Leistung 47,6 PS 35,0 kW
kg je PS 4,20 kg/PS ohne Fahrer
Drosselung auf 35 kW zulässig Originalleistung ≤ 70 kW
A2-Mindestgewicht bei 35 kW 175 kg sonst über 0,2 kW/kg

Das Motorrad ist mit A2 fahrbar, wenn es auf höchstens 35 kW gedrosselt ist – erlaubt, weil die offene Leistung 70 kW nicht mehr als das Doppelte beträgt. Nach zwei Jahren A2 kann per Praxisschulung (AT: 7 Stunden) oder Prüfung auf A aufgestiegen werden.

EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG: A1 bis 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg; A2 bis 35 kW, 0,2 kW/kg, nicht von mehr als 70 kW abgeleitet; A unbeschränkt (Mindestalter 24 direkt, 20 nach 2 Jahren A2). Angaben ohne Gewähr.

Beispiele

MotorradkW/kgKlasse
125 cm³ / 11 kW / 135 kg0,081A1
300 cm³ / 25 kW / 165 kg0,152A2
400 cm³ / 35 kW / 175 kg0,200A2
650 cm³ / 35 kW / 190 kg0,184A2
650 cm³ / 55 kW / 195 kg0,282A (A2 mit Drossel)
900 cm³ / 70 kW / 210 kg0,333A (A2 mit Drossel)
1000 cm³ / 100 kW / 200 kg0,500A
1200 cm³ / 118 kW / 240 kg0,492A

So wird gerechnet

Die Klasse A2 ist auf 35 kW (48 PS) und ein Leistungsgewicht von 0,2 kW je kg begrenzt. Das Gewicht ist die fahrbereite Masse ohne Fahrer – ein 35-kW-Motorrad muss daher mindestens 175 kg wiegen. Gedrosselte Maschinen sind nur erlaubt, wenn die ungedrosselte Version höchstens 70 kW hat; die Drossel muss eingetragen sein.

Weitere Rechner: Motorrad