NoVA-Rechner

Normverbrauchsabgabe beim Neukauf oder Import eines Pkw in Österreich – Steuersatz, Malus und Betrag.

Bei Import: Eurotax-Mittelwert netto. Brutto ÷ 1,2 = netto.

g/km
NoVA 6.450,00 Steuersatz 12 %
Grundbetrag 3.600,00 12 % von 30.000 €
Malus 3.200,00 40 g × 80 €
Abzugsposten -350
Endpreis inkl. 20 % USt und NoVA 42.450,00 NoVA ist nicht USt-pflichtig

Parameter 2028: Steuersatz = (CO₂ − 77) ÷ 5, gerundet, höchstens 80 %. Malus 80 € je g/km über 95 g/km. Abzugsposten 350 €. Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sind befreit.

Nach NoVAG 1991 – Werte in data/nova.json, ohne Gewähr. Für Motorräder und Nutzfahrzeuge (N1) gelten andere Formeln.

NoVA nach CO₂-Wert bei 30.000 € netto
05.00010.00015.00020.00025.00090100110120130140150160180200250g/km
CO₂SteuersatzNoVA in €
90 g/km3 %550
100 g/km5 %1.550
110 g/km7 %2.950
120 g/km9 %4.350
130 g/km11 %5.750
140 g/km13 %7.150
150 g/km15 %8.550
160 g/km17 %9.950
180 g/km21 %12.750
200 g/km25 %15.550
250 g/km35 %22.550

So wird gerechnet

Die Normverbrauchsabgabe fällt einmalig bei der ersten Zulassung in Österreich an – beim Neukauf im Preis enthalten, bei Import selbst zu entrichten. Bemessungsgrundlage ist der Nettopreis (ohne Umsatzsteuer); die NoVA selbst erhöht die USt-Basis nicht.

NoVA = Netto · (CO₂ − Abzug) ÷ 5 % + Malus − Abzugsposten

Seit der Reform 2021 sinkt der CO₂-Abzug jedes Jahr um 5 g und die Malusgrenze um 15 g – dasselbe Auto wird also von Jahr zu Jahr teurer. Gebrauchtimporte aus der EU zahlen die NoVA nach den Regeln des Jahres ihrer ersten Zulassung im EU-Ausland.

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